CBD in Lebensmitteln und Kosmetika: Was ist erlaubt?

CBD in Lebensmitteln und Kosmetika ist längst kein Nischenthema mehr. Immer häufiger findet man Cannabidiol in Pflegeprodukten, Tees, Kaugummis oder sogar Snacks. Doch wie sieht die rechtliche Lage in Deutschland und der EU tatsächlich aus? Was darf verkauft werden und worauf solltest du als Verbraucher oder Verbraucherin unbedingt achten?

In diesem Artikel erfährst du, was erlaubt ist, wo sich rechtliche Grauzonen auftun und wie du sichere CBD-Produkte erkennst.

CBD in Kosmetika: Erlaubt, aber mit Auflagen

Die gute Nachricht zuerst: Die Verwendung von CBD in Kosmetika ist grundsätzlich erlaubt. Kosmetische Produkte mit CBD gelten in Deutschland und der EU als grundsätzlich zulässig unter klaren Voraussetzungen. Das enthaltene Cannabidiol muss aus zertifiziertem Nutzhanf stammen, darf nicht psychoaktiv wirken, also kein oder kaum THC enthalten, und muss in der CosIng-Datenbank der EU als zulässiger Inhaltsstoff gelistet sein.

Rechtlich zulässige Kosmetika mit CBD erfüllen folgende Kriterien:

  • Der THC-Gehalt liegt unter der Nachweisgrenze oder maximal bei 0,2 %.
  • Die Anwendung erfolgt ausschließlich äußerlich.
  • Alle Inhaltsstoffe sind nach dem INCI-Standard deklariert.
  • Auf der Verpackung finden sich keine gesundheitsbezogenen oder medizinischen Versprechen.

Typische CBD-Kosmetika:

  • Pflegecremes, Handbalsame, Lippenpflege
  • Massageöle, Bodylotions mit CBD
  • After-Sun-Produkte oder Aftershave-Balsame

Diese Produkte sind besonders bei Menschen mit sensibler Haut, Muskelverspannungen oder Stressbelastung beliebt. CBD wirkt hier nicht medizinisch, sondern pflegend. Das ist eine klare Trennung, die rechtlich entscheidend ist.

CBD in Lebensmitteln: Rechtliche Unsicherheit durch „Novel Food“

Komplexer wird es bei CBD in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Laut EU-Recht gilt isoliertes oder angereichertes Cannabidiol als „neuartiges Lebensmittel“ (Novel Food). Das bedeutet, es darf nur mit ausdrücklicher Zulassung durch die EU-Kommission auf den Markt gebracht werden.

Welche CBD-Produkte zählen als Lebensmittel?

  • CBD-Öle zur oralen Einnahme
  • Gummibärchen, Kekse, Müsliriegel oder Drops mit CBD
  • Getränke wie Hanftees mit CBD oder Energy-Drinks

Die meisten dieser Produkte bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Viele Anbieter umgehen die Zulassungspflicht, indem sie ihre Produkte als Aromaöl, nicht zum Verzehr geeignet oder als Sammlerprodukt kennzeichnen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das nicht immer leicht zu durchschauen.

Was bedeutet das für dich als Verbraucher?

Wenn du Produkte mit CBD in Lebensmitteln und Kosmetika kaufen möchtest, solltest du besonders auf eine transparente Kennzeichnung und saubere Produktinformationen achten.

Checkliste für sicheren Einkauf:

Beim Kauf von CBD-Produkten, besonders bei Lebensmitteln, solltest du aufmerksam sein.

✅ Gibt es eine klare Kennzeichnung als Kosmetik, Nahrungsergänzung oder Aromaöl?
✅ Ist ein Hinweis auf eine Novel-Food-Zulassung vorhanden?
✅ Werden Dosierung und Einnahmeempfehlungen bewusst weggelassen?
✅ Findest du unabhängige Laboranalysen zum CBD- und THC-Gehalt?

Fehlen diese Angaben oder wirkt das Marketing unseriös (z. B. durch Heilversprechen wie „wirkt gegen Angst oder Schmerzen“), solltest du lieber die Finger davon lassen.

Ein wachsender, aber riskanter Trend

Der Markt für CBD boomt, besonders im Bereich Kosmetik. Immer mehr große Marken nutzen CBD als Trend-Inhaltsstoff in Pflege- und Wellnessprodukten. Hier ist der rechtliche Rahmen deutlich klarer.

Bei Lebensmitteln hingegen gibt es nach wie vor Unsicherheiten, was schon zu Rückrufen und Abmahnungen geführt hat. Die EU-Zulassungsverfahren dauern lange, weshalb viele Anbieter auf rechtlich fragwürdige Alternativen setzen.

Das Ergebnis: Verbraucher stehen immer öfter vor der Herausforderung, echte Qualität von bloßem Marketing zu unterscheiden.

Fazit: CBD in Lebensmitteln und Kosmetika sind erlaubt, aber mit Regeln

CBD in Kosmetika ist in der EU derzeit weitgehend erlaubt, solange klare Vorschriften eingehalten werden: kein THC, kein medizinisches Versprechen, nur äußerliche Anwendung. Der Markt ist hier rechtssicher und vielfältig.

CBD in Lebensmitteln bleibt umstritten. Ohne Novel-Food-Zulassung dürfen diese Produkte offiziell nicht als Lebensmittel verkauft oder beworben werden. Viele Anbieter versuchen, das Gesetz zu umgehen, was für Kunden oft verwirrend ist.

Unser Tipp:
Achte auf Transparenz, informiere dich vor dem Kauf und wähle Anbieter, die ehrlich kommunizieren. So kannst du CBD Produkte sicher und sinnvoll in deinen Alltag integrieren, sei es zur Hautpflege oder als Wellnessritual.